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Staat Die freie Republik ist eine parlamentarische Republik, in der die Bürger alle wichtigen Ämter direkt bestimmen. Landtag, Ministerpräsident und Senator werden direkt vom Volk gewählt. Gesetze werden vom Landtag beschlossen und vom Ministerpräsidenten verkündet. Dem Landtag obliegt die Kontrolle der Landesregierung. Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Landtagspräsidenten, der die Arbeit des Landtages leitet und die Arbeit koordiniert. Der Ministerpräsident der Freien Republik bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik, ernennt die Minister, schließt Staatsverträge mit Zustimmung des Landtages ab und übt das Recht der Begnadigung aus. Der Senator ist der Vertreter der Freien Republik im Unionsrat der direktgewählt wird. Er ist in seiner Arbeit nicht an Weisungen der Regierung oder des Ministerpräsidenten gebunden. |